Wärmedämmung von Fassaden - Dämmstoffstärke frei wählbar.

Wärmedämmung von Fassaden - Dämmstoffstärke frei wählbar.

Die Projektgruppe EnEV der Bauministerkonferenz, stellte anlässlich einer Anfrage Ende September klar, dass das Anbringen eines WDVS ohne Abschlagen des Altputzes der EnEV nicht unterliegt. Es ist dem Gebäudeeigentümer überlassen, in welcher Dicke/Stärke die Wärmedämmung ausgeführt wird.

Auf dieser Grundlage können Hauseigentümer, die bislang aufgrund der starren Vorgaben der Vorgänger-Fassung der EnEV von der Ausführung einer Außenwanddämmung ganz Abstand genommen hatten, selbst die auf Ihren jeweiligen Einzelfall zugeschnittene energetisch und wirtschaftlich optimale Lösung / Dämmstärke wählen.

Wird allerdings die Außenwanddämmung im Zuge einer Erneuerung des Außenputzes im Sinne der EnEV aufgebracht, fällt dies jedoch dann unter den "Auslösetatbestand Anlage 3 Nr. 1 b" der EnEV. In so einem Fall ist die Wärmedämmung entsprechend der aktuellen EnEV zu dimensionieren.

Außenwanddämmungen können ab sofort auf Altputzen in einer mit dem Auftraggeber abgestimmten Dicke z. B. 6, 8 oder 10 cm aufgebracht werden. Dies ist im Rahmen der EnEV und der o. g. Auslegung der Projektgruppe möglich.

Wir empfehlen, die ideale Dämmstoffdicke/Dämmstoffstärke für die Fassade durch einen Energieberater ermitteln zu lassen.

13. Jan. 2017

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